Alle Fahrzeuge die nach der Technischen Abnahme (Training oder Rennen) einen Unfallschaden erlitten haben, müssen den Technischen Kommissaren gemeldet werden. Bei Fahrzeugen mit einem DMSB Wagenpass muss dieser vorgelegt werden. Bitte beachten sie die DMSB-Wagenpass-Bestimmungen Art.8/8.3 auf Seite 23
Weitere Auskünfte erteilte der T.K. Obmann Horst Wippermann Mobil 0171/5455992












