Notwendige Änderung bei der Zulassung von alternativen Kraftstoffen

Schmuckbild

Eine Bestandsaufnahme der Koblenzer Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) am Nürburgring macht eine Änderung im Reglement des ADAC Zurich 24h-Rennens notwendig. Von dieser Modifikation des Regelwerkes ist auch die VLN Langstreckenmeisterschaft Nürburgring betroffen, die das 24h-Specials-Reglement weitestgehend komplett für die populärste Breitensportserie Europas adaptiert.

In der kommenden Saison können erneut Fahrzeuge am Start sein, die mit alternativen Antriebskonzepten ausgestattet sind: Neben Diesel- und Benzinmotoren werden bei Rennen auf der Nordschleife auch in Zukunft beispielsweise Hybrid- und Gastriebwerke zugelassen sein. In Absprache mit den Umweltbehörden des Landes Rheinland-Pfalz konnten die Organisatoren des Rennens beim ADAC Nordrhein sowie die Rennstreckenbetreiber der Nürburgring Automotive GmbH nach einer intensiven Prüfung im Jahr 2010 den Betrieb der dazu notwendigen Betankungsanlagen auch in Zukunft sicherstellen.

Die durchgeführte Bestandsaufnahme ergab allerdings auch das Ende für einzelne Alternativ-Tankstellen: Für die bislang zugelassenen, teameigenen Zapfanlagen für Bioethanol und Biodiesel wurden durch die Behörde Auflagen erteilt, die aufwändige Baumaßnahmen notwendig machen würden. Um die damit verbundene Kostenexplosion für alle Teilnehmer zu vermeiden, vereinbarten der ADAC Nordrhein und die Betreibergesellschaft Nürburgring Automotive GmbH deshalb, entsprechend betriebene Fahrzeuge vorerst aus dem Reglement 24h herauszunehmen.

Bei der nun durchgeführten Prüfung bemängelte die SGD Nord im Wesentlichen, dass die künftig nicht mehr zulässigen Betankungsanlagen auf Flächen untergebracht waren, die beim unvorhergesehenen Austritt größerer Treibstoffmengen zu entsprechenden Belastungen führen können. „Auch wenn es durch den Einsatz dieser Anlagen sowie durch die hohen Sicherheitsauflagen der Veranstaltung nie zu nennenswerten Zwischenfällen kam, müssen wir uns der Argumentation der Umweltbehörden beugen“, erklärt Peter Geishecker, Sportleiter des ADAC Nordrhein. „Ab dem Jahr 2011 werden wir deshalb die beiden betroffenen Treibstoffe aus dem Reglement herausnehmen müssen. Für alle anderen Antriebsarten können wir eine Betankung einrichten, die den Auflagen der Behörden und unseren eigenen hohen Standards in vollem Umfang entsprechen.“