Ergebnis NLS3 final: Octane 126-Berufung abgewiesen

Das Ergebnis des dritten Laufs der Nürburgring Langstrecken-Serie ist final. Das Berufungsgericht des DMSB hat den Einspruch von Octane 126 gegen die Disqualifikation beim 52. ADAC Barbarossapreis zurückgewiesen.

Bei der technischen Nachuntersuchung des Fahrzeugs wurde festgestellt, dass ein Reifen nicht den DMSB-Bestimmungen zum Musterreifen-Prozedere entsprach. „Am Fahrzeug mit der Startnummer 26 wurde hinten links ein Reifen mit einer bezeichneten Spezifikation verwendet, die vom Hersteller nicht in der Box1-Liste aufgeführt war“, heißt es in der schriftlichen Begründung der Sportkommissare. Gemäß den Bestimmungen muss jeder Reifenhersteller bei jeder Veranstaltung jeweils einen Muster-Slickreifen pro Spezifikation hinterlegen.

Octane 126 gründete die Berufung auf der Tatsache, dass der Reifen lediglich falsch gekennzeichnet gewesen sei und dem hinterlegten Musterreifen entsprach. Dem wiedersprach das Berufungsgericht:

Die Frage nach Verursacher und Verschulden kann offenbleiben, denn es ist ohne Belang,

  • ob der Reifenhersteller, wie der Berufungsführer vorträgt, herstellerseits eine unrichtige Kennziffer auf dem Reifen angebracht hat, obwohl dieser mit dem Musterreifen, welcher eine andere Nummer trägt, identisch ist,
  • ob ein Mechanikerfehler vorlag,
  • ob ein Motiv hinter der Verwendung dieses linken – hinsichtlich der Kennziffer abweichenden – Hinterreifens stand.

Denn allein die Verwendung nicht vorschriftsmäßig gekennzeichneter Reifen stellt einen technischen Verstoß dar, für welchen die Disqualifikation als Regelstrafe angemessen ist.

Auf die Frage, ob ein Wettbewerbsvorteil vorliegt, kommt es nicht an.