Werbung und Startnummern

19.2 Werbung und Startnummern am Fahrzeug Aktuell H&R Werbung: Flächen, auf denen sich üblicherweise das vordere bzw. hintere polizeiliche Kennzeichen befindet, in einer Größe von 50 x 12 cm. Die hierfür vorgesehenen Schilder müssen durch Schrauben oder Nieten befestigt werden und dürfen in keiner Weise verändert, gebogen oder geknickt werden.

Befestigungen mit Klettband sind verboten!